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Deutscher
Strafverteidiger
Notdienst

Deutscher Strafverteidiger Notdienst - Wir über uns

Der Deutsche Strafverteidiger Notdienst ist der erste bundesweite Notdienst von Strafverteidigern der mittels Geolokalisation an jedem Ort in Deutschland immer den am nächsten erreichbaren Strafverteidier oder Fachanwalt für Strafrecht aufzeigt. Unser Anliegen ist es jedem Beschuldigten, gleich wo er sich befindet, den Zugang zu einem erreichbaren, örtlich schnell verfügbaren und qualifizierten Strafverteiger zu ermöglichen.

Die Aufnahmerichtlinien des Deutschen Strafverteidiger Notdienstes, für Rechtsanwälte, stellen sicher, dass wir ausschließlich erfahrene und im Strafrecht versierte Strafverteidiger aufzeigen. Vor jeder Aufnahme wird jeder einzelne Aufnahmegesuch händisch geprüft und eruiert, ob der Antragssteller die Qualitätskriterien des Deutschen Strafverteidiger Notdienstes, insbesondere hinsichtlich Berufserfahrung und fachlicher Qualifikation im Strafrecht, erfüllt.

Wir sind der Auffassung, dass die Zeit der vielen uneinheitlichen, lokal begrenzten Listen vorbei ist. Das Einzugsgebiet eines versierten Strafverteidigers endet nicht an der Grenze des Landgerichtsbezirks. Für den Beschuldigten, der sich am Rande eines Landgerichtsbezirks befindet kann durchaus ein Strafverteidiger aus einem anliegenden Landgerichtsbezirk die bessere Option sein.

Die Zeiten des Herumreichens von Mobiltelefonen unter wenigen Rechtsanwälten eines Ortes sind vorbei. Diese weit verbreitete Variante des Notdienstes schließt versierte Strafverteidiger vom Notdienst aus und beeinträchtigt das Recht des Beschuldigten auf freie Wahl seines Rechtsanwalt. Der Deutsche Strafverteidiger Notdienst schließt niemanden, fachliche Qualifikation vorausgesetzt, aus. Der Beschuldigte trifft selbst die Wahl unter mehreren örtlich verfügbaren Verteidigern.

Fairness steht für uns ganz oben auf der Agenda. Der Algorithmus, der die Liste der Strafverteidiger erstellt, behandel jeden gleich und differenziert anhand der gleichen objektiven Kriterien. Das wesentliche differenzierende Kriterium ist die örtliche Nähe zum Beschuldigten.

Der Deutsche Strafverteidiger Notdienst hat sich zum Ziel gesetzt nur die modernste Internettechnologie zu verwenden. Hieraus ergeben sich viele Features, die das Zusammenspiel von Rechtsanwälten und Beschuldigten deutlich einfacher machen. Beispielsweise können sich Rechtsanwälte im Urlaub deaktivieren, Notrufe werden zu Bürozeiten nicht auf das Handy weitergeleitet und Beschuldigte können sich am Mobiltelefon einfach orten lassen. Wir haben hier noch einige Ideen für die Zukunft.

Unser Notdienst entspricht § 142 VI StPO und ist daher auch für Polizeidienststellen und Ermittlungsrichter geeignet. Es ist nicht notwendig einzeln zu prüfen, ob dem Beschuldigten ein passender Rechtsanwalt angeboten wurde, was zu Fehlern in der Ermittlung führen könnte. Die Ortungsfunktion sorgt dafür, dass ein Strafverteidiger zügig vor Ort sein kann und erspart hiernach unnötige Wartezeiten.