Informationen zum Berufsrecht der Strafverteidiger
Alle aufgeführten Strafverteidiger sind Rechtsanwälte und damit Mitglied der örtliche zuständigen Rechtsanwaltskammer, die zugleich Aufsichtsbehörde der benannten Strafverteidiger ist. Die gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung Rechtsanwalt wird aufgrund der jeweiligen Rechtsanwaltszulassung in der Bundesrepublik Deutschland geführt. Die gesetzlich geschütze Bezeichnung als Fachanwalt für Strafrecht wird aufgrund der Verleihung der jeweils zuständigen Rechtsanwaltkammer auf Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen und besonderer Fortbildung im Bereich des Strafrechts verliehen.
Strafverteidiger sind Rechtsanwälte die den berufsständischen Regelungen der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA),der Fachanwaltsordnung (FAO), dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sowie den Berufsregeln der Rechtsanwälte in der Europäischen Union und dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EURAG) unterworfen. Der Wortlaut dieser Vorschriften findet sich unter www.brak.de.
Bei Streitigkeiten mit Ihrem Strafverteidiger besteht die Möglichkeit eines Schlichtungsverfahren bei einer
Verbrauchterschlichtungsstelle. Die zuständige Schlichtungsstelle ist die Schlichtungsstelle der
Rechtsanwaltschaft, Rauchstraße 26, 10787 Berlin. Weitere Informationen finden sich unter
www.schlichtungsstelle-
Die EU stellt zudem eine Onlineplattform zur Streitschlichtung bereit unter:
https://ec.europa.eu/consumers/
Alle Strafverteidiger sind gesetztlich verplflichtet eine Berufshaftpflichtversicherung mit Geltung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu unterhalten. Die jeweilige Versicherungsgesellschaft erfahren Sie bei dem verzeichneten Strafverteidiger.